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Stefan Niehoff • vor 2 Jahre

Was nehmen wir von diesem tragischen Fall mit.
1. Nichts unterschreiben
2. Die sollen sich Ihre Spritze in der Ar.... schieben!

Mein herzliches Beileid an die Hinterbliebenen

Der nachdenkliche Gorilla • vor 2 Jahre

„Ungefragt bleibt hier, wie es überhaupt zur Einwilligungserklärung kam“.
Das ist genau das Zünglein an der Wage. Dieses gilt es zu klären.

Im Nürnberger Kodex aus dem Jahr 1947 (der gilt bis heute) heißt es u.a.:
„Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die
betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können.“

Doctor Snuggles • vor 2 Jahre

Selbst wenn 'Gewalt' ausgeklammert würde, so sind die verbleibenden Punkte sehr
gravierend und ein Verstoß gg den Kodex !

Andreas • vor 2 Jahre

Ja, nur dass es hier nach offizieller
Leseart es sich nicht um eine Versuchsperson handelt.

Marcus Hardung • vor 2 Jahre

das steht auf wackligen Beinen ,denn das Zeug hat bis,dato keine vollständige Zulassung

Illusion • vor 2 Jahre

„Ungefragt bleibt hier, wie es überhaupt zur Einwilligungserklärung kam“.
Das ist genau das Zünglein an der Wage. Dieses gilt es zu klären.

Das habe ich mich vor paar Tagen bei der Meldung auch gefragt.

Torsten Knackstedt • vor 2 Jahre

Vergessen das Kleingedruckte zu lesen, weil es ja alle machen?

Werner Müller • vor 2 Jahre

“Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt.
Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.”
Im Klartext, der Mensch der die Spritze setzt macht sich Strafbar. Außerdem solte man niemals etwas wegen der Corona-Impfung unterschreiben!!!!! Dazu zwingen kann niemand und es wird sich kein Arzt trauen ohne Unterschrift zu impfen.
Nix mit Impfpflicht ohne Unterschriftenpflicht!
Mein Beileid an die Familie

Paul J. Meier • vor 2 Jahre

Gefahr und Folgen für die Gesundheit liegen im Ungewissen, in den geleakten Verträgen mit Pfizer wurde das genau so verfasst. Und das hat unsere Regierung unterschrieben und will nun eine Impfpflicht einführen! Unglaublich!

Onkel Dapte • vor 2 Jahre

Die Spritze richtet Verwüstungen an in dem jungen Körper. Nach dem Exitus wird penibel untersucht. Die Fülle an Schäden wird dann als Beweis gesehen, daß es nichts mit der Impfung zu tun haben kann. Der Staatsanwalt sieht keinerlei Anlass, tätig zu werden. Dem Opfer wird posthum seine Zustimmung reingewürgt, niemand außer ihm ist schuldig.
Habe ich übertrieben?
Ich fröstele wegen dieser Vorkommnisse in meiner Ex-Heimat.

Andreas • vor 2 Jahre

Hast ja den Klabauterbach gehört, es wird kein Zwang
ausgeübt. Keiner brauch sich impfen lassen, aber wer nicht geimpft ist, der muss
von der Arbeit ohne Lohnfortzahlung freigestellt werden. Wer kündigt bekommt kein
Arbeitslosengeld, da er als Ungeimpfter nicht vermittelbar ist. In allen
Geschäften wird die 2G Regel eingeführt und für die ganz hartnäckigen werden
dann noch monatliche Bußgelder verhängt. Da hast du dann die Wahl, wenn du
nicht Millionen in der Schublade hast. (Konten können eingefroren werden).
Auswandern oder aber stechen lassen. Und ohne Unterschrift keine Impfung, keine
Arbeit, keine Möglichkeit einkaufen zu gehen. Aber das ist nach Karlchen ja
kein Zwang.

Werner Müller • vor 2 Jahre

Dann gehen Sie zum Doc sagen Sie ihn, "Impfen ja aber keine Unterschrift", bin gespannt was er macht. Lassen Sie sich aber ihre Impfbereitschaft quittieren!!

Marcus Hardung • vor 2 Jahre

gute Idee

alacran • vor 2 Jahre

Der 2G Unsinn kippt als Erstes! Was der Impfzwang in Zukunft bezwecken soll, ist mir schleierhaft! Gegen die dann kursierenden, mutierten Varianten von Alpha, sind die jetzt vorhandenen "Impfstoffe" mit Sicherheit wirkungslos.
Schon jetzt ist deshalb die einrichtungsbezogene Impfpflicht kontraproduktiver Unsinn, der nur zur Schädigung der natürlichen Immunität bei den Beschäftigten führt!
Sollen wir dann, bei Einführung einer generellen Impfpflicht ab November(?), "Versuchskaninchen" im "Feldversuch" für ständige "Neuentwicklungen" der Pharmaindustrie spielen, für die unsere Regierung unter Abschluss dilettantischer Knebelverträge Geld zum Fenster hinaus wirft?
Nur weil unsere Politdarsteller nicht von dem toten Pferd "Impfschutz" gegen Covid absteigen wollen?
Wird dann jede Grippe mit Zahlenmanipulation und ÖR-Propaganda zur "Pandemie von nationaler Tragweite" aufgeblasen ?

Alfred Ost • vor 2 Jahre

Ihren sehr erhellenden Vortrag kann man nur unterstreichen durch Hinweis auf das Verwenden von Transportlipiden, welche für den Einsatz in Medikamenten nicht zugelassen sind.

Illusion • vor 2 Jahre

Die Mutter dürfte Extreme Psychische Probleme haben und wenn es die überlebt sehr aufgebracht denn nach Trauer sucht man oft Schuldige.

Kat Rin • vor 2 Jahre

Mit 15 durfte sie sich nicht tätowieren lassen, nicht rauchen und keinen harten Alkohol zu sich nehmen. Also keine Einwilligung geben für stärkere Eingriffe in den Körper. Aber bei der neuartigen Impfung mit Notzulassung soll eine Einwilligungsunterschrift einer 15- Jährigen plötzlich gültig sein?!?

Dexs • vor 2 Jahre

Bedingte Zulassung. Das mit der Notfallzulassung wird immer noch verbreitet, ist aber nicht korrekt.

Kartoffelhelfer • vor 2 Jahre

Es ist das Gleiche, heißt nur anders.

Edward von Roy • vor 2 Jahre

[ BNT162b2 = Tozinameran = Comirnaty von BioNTech / Pfizer ]

21.12.2020

EMA recommends first COVID-19 vaccine for authorisation in the EU

Comirnaty is now authorised across the EU. This follows the granting of a conditional marketing authorisation by the European Commission on 21 December 2020. EMA has recommended granting a conditional marketing authorisation for the vaccine Comirnaty, developed by BioNTech and Pfizer, to prevent coronavirus disease 2019 (COVID-19) in people from 16 years of age.

ema.europa.eu/en/news/ema-r...

21.12.2020

Aus­schuss für Hu­manarz­nei­mit­tel bei der EMA emp­fiehlt be­ding­te Zu­las­sung für den CO­VID-19-Impf­stoff von Bi­oN­Tech/Pfi­zer

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (Committee for Medicinal Products for Human Use, CHMP) bei der Europäischen Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) hat am 21.12.2020 die Empfehlung ausgesprochen, dem COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer eine Zulassung für die EU zu erteilen. Bei dem Impfstoff handelt es sich um einen mRNA-Impfstoff. Die finale Entscheidung über die Zulassung trifft die Europäische Kommission, die in der Regel den Empfehlungen des CHMP folgt. Es wird mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission in Kürze gerechnet.

Nach einem durch den Rolling Review beschleunigten Zulassungsverfahren hat der Ausschuss für Humanarzneimittel (Committee for Medicinal Products for Human Use, CHMP) bei der EMA am 21.12.2020 an die Europäische Kommission die Empfehlung ausgesprochen, den COVID-19-Impfstoff BNT162b2 [ Comirnaty ] in Form einer bedingten Zulassung (conditional marketing authorisation, CMA) zu genehmigen. Eine bedingte Zulassung ist eine beschleunigte Zulassung, die an Auflagen geknüpft ist. Das Paul-Ehrlich-Institut ist mit einem Experten im CHMP vertreten und beteiligt sich aktiv an den Bewertungen im Rahmen der europäischen Zulassungsverfahren.

pei.de/DE/newsroom/hp-meldu...

06.01.2021

[ mRNA-1273 = Elasomeran = Spikevax von Moderna ]

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (Committee for Medicinal Products for Human Use, CHMP) bei der EMA hat 06.01.2021 der Europäischen Kommission die bedingte Zulassung (conditional marketing authorisation, CMA) des COVID-19-Impfstoffes mRNA-1273 von Moderna empfohlen. Eine bedingte Zulassung ist an Auflagen wie die Bestätigung von Sicherheit und Effektivität auch nach der Zulassung geknüpft. Der CHMP-Empfehlung vorausgegangen war ein durch den Rolling Review beschleunigtes Datenbewertungsverfahren. Das Paul-Ehrlich-Institut ist mit einem Experten im CHMP vertreten und beteiligt sich aktiv an den Bewertungen im Rahmen der europäischen Zulassungsverfahren.

pei.de/DE/newsroom/hp-meldu...

Coronaviren sind so harmlos oder gefährlich wie seit Jahrtausenden. Ob 2020 oder 2021 oder 2022, es gibt keine Pandemie. Stoppen wir das Menschheitsverbrechen und Medizinverbrechen um die experimentellen sogenannten Impfstoffe (experimentelle gentherapeutisch wirksame Substanzen). "STOP COVAX"

Hartmut Jacques • vor 2 Jahre

Was bedeutet "Zwang"? Nein, man muss sich nicht impfen lassen. Man kann es ablehnen. Eine Ablehnung ist aber an Konsequenzen gebunden. Konsequenzen, die in die unveränderlichen Rechte und Freiheiten des Grundgesetzes eingreifen. Somit ist es zumindest Nötigung, die auch strafbar ist. Allein aus diesem Grunde sollten sich die Staatsanwälte fragen, ob sie hier den Anweisungen von Politikern folgen dürfen. Sie sollten sich fragen, ob das nicht auch ihnen gegenüber die Anwendung des StGB §§ 80 und folgende auslösen muss, dass dies auch gegenüber ihren Vorgesetzten und letztlich auch gegen die diese Maßnahmen anordnenden Politiker gilt.
Es ist ein Faktum, dass diese Impfung eine sogenannte "Notfallzulassung" erhalten hat. Es ist inzwischen nachgewiesen, dass diese Impfung keineswegs vor einer Erkrankung schützt, sie allenfalls deren Verlauf mildert.
Es ist a priori völlig klar, dass eine Impfung nicht vor einer Infektion schützen kann. Warum? Das sollte jeder wissen, der auch nur ansatzweise mal so etwas wie eine Bildung erhalten hat. Es handelt sich um ein respiratorisches Virus, also ein über die Atmung aufgenommenes Virus. Eine Impfung kann demnach nicht vor einer Infektion schützen. Eine solche Annahme kann bestenfalls aus einem Kindergarten kommen. Schließlich erscheint nach der Impfung kein für ein Virus lesbares Schild mit der Aufschrift: "Zutritt für Corona-Viren verboten". Das ist offensichtlich der Erkenntnisstand der heutigen Politiker, die damit bekunden, dass ihr Kompetenzstand gegen Null geht.
Insofern ist auch der "Goldstandard" PCR ein Beweis für die Unkenntnis in der Politikerkaste. Dieser PCR-Test weist allenfalls das Vorhandensein eines Nukleotids des Corona-Virus nach. Wesentlich dabei ist, je kleiner der sogenannte CT-Wert ist, desto größer ist diese Virus bzw. Virus-Partikellast. Darauf hatte Kary Mullis vielfach hingewiesen. Bei einem CT von 30 werden eine Milliarde Kopien hergestellt, unter denen sich dann auch die gesuchten finden. Dazu sollte man wissen, dass die Nukleotiden in der Größenordnung von ca. 18 Nanometern sich bewegen, als 18 Milliardstel Meter, oder 18 Millionstel Millimeter. Hinzu kommt, dass sich ein Virus oder auch ein Nukleotid im Zuge der Vervielfältigung verändern kann, er unterliegt also auch da einer Evolution, hier nennt man das dann Mutation. Auch darauf wies Mullis, der Entwickler dieses Verfahrens und Nobelpreisträger explizit und immer wieder hin.
Auch diese Fragen sollten untersucht und bewertet werden. Vor allem, was diese PCR_Tests an möglichen technischen Folgen haben könnten oder auch haben.
Auf die fehlenden langfristigen Wirkungen der mRNA- und auch Vectorimpfstoffen muss man nicht hinweisen. Allein die nicht bestreitbare Tatsache, dass die Spezies Mensch ein extrem komplexes Lebewesen ist, sollte zu äußerster Vorsicht bei der Anwendung von Medikamenten führen, die in dieses System eingreifen. Nur mal eine Frage an die Politiker: Wieviele Variationen hat ein Eiweißmolekül, aus denen wir ja bekanntlich bestehen?

JohnSheridan • vor 2 Jahre

"Aufgrund der Spritzung war es für sie einfacher..." ;-)

Illusion • vor 2 Jahre

Und Persönlichen Respekt vor dem Leben wo jeder so leben kann wie er eben kann und es ausleben kann.
Zeiten wo Kinder im Absoluten Horror aufwachsen udn andere so leben wie Werwölfe die solange essen bis sie sterben aber zum Schluss nichts bleibt außer viel Bedauern.

Alex Chara • vor 2 Jahre

Und gegen den Hersteller zu ermitteln der Gift vertreibt geht natürlich nicht , du musst es ja nicht einnehmen , klingt logisch ... es macht einen fassungslos.. ich weiß warum ich meinen Kindern das Impfen, unter Androhung von komplett enterben, verboten habe..

Stefan G. • vor 2 Jahre

Habe meine Cousine vom Impfen abgebracht, indem ich Sie zur Erbin in mein Testament eintragen ließ.

Hat geklappt!

Und Seit dem hat auch Sie sich informiert und ist mir heute sehr Dankbar, dass ich sie von diesem Fehler abgebracht habe.

MarcW • vor 2 Jahre

Gut das ich keine Kinder habe. Bei mir sterben die Nerven ab, Nervenentzündungen sind eine mögliche Nebenwirkung, Seit 11 Monaten versuche ich die Folgen der 2. Lungenembolie zu überleben. Vor 20 Jahren, SD Krebs überstanden, die Hormone haben meine Pumpe zu Herzrythmusstörungen veranlasst. Diese Plörre/Gentherapie nehme ich nicht.

Illusion • vor 2 Jahre

sehe ich aus so.....

avalonballroom • vor 2 Jahre

Nur ein leere Drohung, da Ihre Kinder Sie nach der Impfung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht überleben werden.

Hermann Rochholz • vor 2 Jahre

Unsinn. Die Risiken sind so, dass "nur" ca. jeder 50.000ste stirbt (Bei jeder normalen I. ist es jeder 1,4 Millionste) und dass Dauerschäden vielleicht jeden 5.000sten treffen.Das hört sich wenig an.

Wenn sie aber 50 Millionen Menschen impfen (zum leicht rechnen) haben wir
50.000.000/5000=50.000/5=10.000 Schwerbeschädigte.
Und die sind im Schnitt vielleicht 30.

Peter Röhl • vor 2 Jahre

Und warum haftet dann der Hersteller nicht? Weil er nicht so dumm ist das zu glauben...

Guest • vor 2 Jahre
Guest • vor 2 Jahre
Miss Peach • vor 2 Jahre

Myokarditis, Perikarditis, Guillian-Barré und transversale Myelitis sind ebenfalls lebenslange, schwere Spätfolgen, die bereits vor Zulassung bekannt waren.

ytidgdlaz • vor 2 Jahre

Sehr gut!

Arathorns Sohn • vor 2 Jahre

Willkommen in der Bananenrepublik Deutschland! Mit ärztlichen Einwilligungen habe ich als Arzt täglich vielfach zu tun. Eine Einwilligung beruht immer auf a) Aufklärung über den Eingriff inklusive der Risiken bzw. Alternativen zum Eingriff und b) der Freiwilligkeit. Bei dem medialen Trommelfeuer der Mainstream-Politiker, Mainstream-Medien und Mainstream-Virologen/Modellrechner kann von Freiwilligkeit keine Rede sein. Und die möglichen therapeutischen Alternativen werden - von oberster Stelle der EMA abgesegnet - seit 1,5 Jahren vernachlässigt. Erst jetzt kommen - dank Big Pharma; es sind ja mitunter dieselben Firmen, die auch Impfstoffe produzieren - medikamentöse (teure!!!) Alternativen zur Sprache. Und da das hier so läuft, wird es absehbar SEHR schwer für Geschädigte, zu ihrem Recht zu kommen. Es sei denn, der Wind dreht sich komplett angesichts der
katastrophalen Nebenwirkungen, die weltweit erhoben werden. Dann, und nur dann!, bestünde vor dem Internationalen Strafgerichtshof eine echte Chance der Aufarbeitung. Bis dahin (falls es überhaupt so weit kommt) gehen alle Geschädigten leer aus - eben weil sie unterschrieben haben. Da man aber ohne Unterschrift keine "Spritze" bekommt, die man ja unbedingt erhalten muss, ... dreht man sich im Kreis.

Hans Meier • vor 2 Jahre

Es ist bereits höchst "mysteriös", dass man so ein WischiWaschi-Formularset wie es in die Impfzentren ausgefüllt mitzubringen wäre überhaupt staatlich organisiert rausgibt, bzw. beim RKI ? zum Download anbietet.

Lisa • vor 2 Jahre

Genau diese Einwilligungserklärung ist ja der springende Punkt: Bei Impfschäden haftet nur der Impfling selbst, er übernimmt jegliche Verantwortung für etwaige Schäden, weil der Impfstoff experimentell ist! Liebe Leute, bitte lest doch, was ihr unterschreibt und überlegt doch mal, was das für euch bedeutet!

Karl Egon • vor 2 Jahre

Muss man nicht bei Operationen etc genau sowas unterschreiben? Meines Wissens nach sind die meisten Operationen nicht mehr experimentell?

AgentMMK • vor 2 Jahre

Das stimmt ja gar nicht. Bei klaren Fehlern, etwa Spritze an der falschen Stelle, haftet kein Impfling!!

Tom • vor 2 Jahre

Dann versuchen Sie mal als Geschädigter das zu beweisen. Viel Spass bei der Gutachter Suche. Gerade bei medizinischen Gutachten gilt in 99% der Fälle: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Kartoffelhelfer • vor 2 Jahre

Es ist aber so, wie es im Gutachten steht, dort sind keine großen Gefäße. Die Spritze war sicher nicht an der falschen Stelle, aber es war halt ein schlechter Inhalt.

Miezetier • vor 2 Jahre

naja, wie wahrscheinlich ist denn ein solcher Schaden? Es geht doch um die echten, durch den sog. Impfstoff verusachten Schäden, nicht um handwerkliche Probleme

Oliver 74 • vor 2 Jahre

Die WHO rät den Ärzten explizit nicht zu aspirieren... ein handwerklicher Fehler, aber bewusst herbeigeführt---- mit einer VIELZAHL von schweren Nebenwirkungen....

Tom • vor 2 Jahre

Schrecklich und traurig. Mein Beileid. Wer sich mit der mRNA-Gengiftplörre impfen lässt und vorher eine Einwilligung mit Haftungsausschluss unterschreibt, ja der unterschreibt sprichwörtlich sein Todesurteil. Stoppt den Wahnsinn endlich. Jeder Politiker, der demnächst im Bundestag für eine allgemeine Impfpflicht mit einem experimentellen Genstoff votiert, gehört nach Beendigung des Wahnsinns vor einem Tribunal. Höchststrafe: Lebenslange Haft.

Stop Biden and Haley • vor 2 Jahre

Ich wäre für Lebenslange Sklavenarbeit für die Opfer -- damit hätten sie wenigstens auch noch etwas davon, anstatt dass die Kriminellen dem Steuerzahler noch im Nobelgefängnis auf der Tasche liegen.
Lauterbach, Sahin usw. sollen (bei Androhung der Todesstrafe, wenn sie nicht zur Arbeit auftauchen) für den Rest ihres Lebens die WCs von Impfgeschädigten und Ungeimpften (durch den Freiheitsentzug auch indirekt impfgeschädigt) reinigen usw.

Oliver 74 • vor 2 Jahre

Höchststrafe....eine üble Charge von Biontech.... ein Schuldiger bestraft und ein Anderer der nix dafür kann gerettet---das wäre mein Vorschlag

Turnvater • vor 2 Jahre

"Aufgrund der Einwilligungserklärung ist der Vorwurf der Körperverletzung vom Tisch, deshalb dürfe die Staatsanwaltschaft nicht mehr ermitteln."

Und genau so wird es weitergehen, wenn die Schadenswelle erst einmal ins Rollen kommen sollte. Denn es gilt das alte deutsche Rechtsprinzip - das Opfer ist immer schuld.

Ben Diekmann • vor 2 Jahre

Und die Lebensversicherungen werden wohl auch bald die Zahlungen einstellen...

Tina Schröder • vor 2 Jahre

Klar, deshalb muss jeder Dummkopf den vorgelegten Zettel unterschreiben.

K.Weber • vor 2 Jahre

Habe mehrere Bekannte mit eindeutigen schweren Impfschäden. Eine Bekannte lag Wochen auf Intensiv mit genau für die Impfung beschriebener Nebenwirkung. Und die Ärzte lügen und lügen und lügen. Einer hat es unter 4 Augen bestätigt, wird es aber nicht vor Zeugen wiederholen. Kurzum, da wird alles geblockt und geleugnet. Es geht aber auch soweit, dass die Opfer die Wahrheit gar nicht hören wollen. "Das kann gar nichts mit der Impfung zu tun haben. Die ist ja sicher, hat Herr Scholz gesagt". Und wenn, denn haben sie Angst als Nestbeschmutzer noch mehr als wir
Ungeimpften ausgegrenzt und diskriminiert zu werden. Also Maul halten und bloß nicht anecken oder auch nur auffallen.