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Gunther Kropp • vor 9 Jahre

Anscheinend hat man noch begriffen oder realisiert oder will es nicht, dass eine KESB Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter verfügen kann, dass Eltern entmündigt
und die Kinder in ein Heim versorgt werden können. Aufgrund der absoluten Machtbefugnis. Die Unfehlbarkeit der "Schutz-Behörden-MitarbeiterInnen" muss sofort beendet werden.
Gunther Kropp, Basel

Gunther Kropp • vor 9 Jahre

http://soziales.winterthur....

"Was sind Voraussetzungen für Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen?
Die KESB prüft ob und inwieweit eine Gefährdung und
Schutzbedürftigkeit für eine betroffene Person vorliegt. Behördliche Massnahmen dürfen nur erfolgen wo die betroffenen Person nicht selber in der Lage ist sich zu helfen oder zu schützen bzw. wo die Eltern ihre Pflichten nicht oder nicht ausreichend wahrnehmen. Behördliche Massnahmen müssen verhältnismässig sein, d.h. es ist die mildeste, im Einzelfall Erfolg versprechende Massnahme zu treffen. Sie muss geeignet und erforderlich sein. Freiwillige Hilfsangebote müssen Vorrang haben."

Wie wird der Begriff "Kindswohl" definiert?
"Kindswohl" ist ein, im Sinne des Gesetzgebers, bewusst unbestimmter Rechtsbegriff. Das Kindeswohl ist ein verbindlicher Grundsatz für die Ausgestaltung und Anwendung des Rechts, für die Ausübung der
elterlichen Sorge und für das Handeln von Fachpersonen, Institutionen und
Behörden gegenüber Kindern und Jugendlichen und muss im Einzelfall
konkretisiert werden. Das Kindswohl umfasst alle Aspekte der Persönlichkeit von Minderjährigen: die körperlichen, sozialen, emotionalen, kognitiven und
rechtlichen. Dabei gilt der Grundsatz, dass das Kindswohl dann gewährleistet
ist, wenn die Grundbedürfnisse von Kindern befriedigt und die Grundrechte
gesichert sind. Ein am Kindswohl ausgerichtetes Handeln orientiert sich an
diesen Aspekten und wählt die am meisten dienliche und am wenigsten schädliche Handlungsalternative.

Interessante Aussagen auf http://soziales.winterthur.... "Freiwillige Hilfsangebote müssen Vorrang haben" - "…und wählt die am meisten dienliche am wenigsten schädliche Handlungsalternative." Man muss sich Fragen warum sich die Kesb-MitarbeiterInnen, die den Fall betreut haben nicht daran gehalten haben - oder hätte das mehr Arbeitet bedeutet?

Anton Keller • vor 9 Jahre

Nicht die Verfügbarkeit über die Festtage war das Problem, sondern die unprofessionelle Kommunikation und das Fehlen von gesundem Menschenverstand. Eine vorübergehende Platzierung bei den Grosseltern wäre das Naheliegende gewesen und hätte zu einer Deeskalation der Situation geführt. Oder profitiert die KESB von den Heimplatzierungen? Schmiergeld?

Daniel Küng • vor 9 Jahre

Richtig. Und die unprofessionelle Kommunikation ist eine Folge der Arroganz und Überheblichkeit der angeblichen Profis.

Paul Renkewitz • vor 9 Jahre

Es gibt gewisse Gesetzmässigkeiten wie eine Verwaltung funktioniert. Diese treffen auch auf die KESP zu. Alles wird "verbürokratisiert" und der menschliche Aspekt gerät - auch bei der KESP - "unter die Räder". So wird es auch nach vielen Jahren sein.

ha zet • vor 9 Jahre

Die effizienteste Lösung ist, das ganze KESB Vorhaben bzw. Gesetz zu eliminieren und darüber nachzudenken, ob das alte bewährte System mit Kompetenz vor Ort (sprich in der Gemeindebehörde) nicht viel effizienter und vor allem kostengünstiger ist. Zurück auf Feld 1 aber subito bevor weiterer Schaden angerichtet wird.

Und natürlich findet man wieder keinen Schuldigen....:-(

Es geht hier um menschliche Schicksale und nicht um irgendwelche toten Paragraphen! 2 Kinder sind bereits tot, eine Mutter ist gänzlich zerstört, und die Schreibtischtäter waschen ihre Hände in Unschuld, perfider könnte es kaum mehr sein.

Jürg Keller • vor 9 Jahre

Man muss hier einmal warnen: So absolut tragisch diese Kindstötung ist, so sehr lässt sich aus diesem Einzelfall kein Rezept ableiten, wie weitere Einzelfälle künftig sicher verhindert werden können. Weder Systeme noch Einzelpersonen können auf Unerwartetes garantiert richtig reagieren. Ob eine Person in äusserster Not Hilfe bei einer Person, die sich in diese Not einfühlen kann, findet, ist und bleibt weitgehend Glück.
Das soll nicht heissen, dass man jetzt nicht Ursachenforschung betreiben soll, aber ausser dem, was man dabei findet, sind noch viele andere Fehlleistungen möglich.
Man soll jetzt nicht den "Pitbullfehler" repetieren: Aus einer singulären Hundehaltung, die eine wache Umgebung auch vor dem Unheil hätte sehen können, wurde ein landesweites Netz von Regeln, Verboten und Kursen aufgebaut, das einen weitern Pitbullvorfall kaum verhindern wird, es sei denn, jemand sehe und spüre und melde und finde eine Instanz, die begreift, was sie tun müsste, und es dann auch wirklich tut.

Marie-Anne Zumbühl • vor 9 Jahre

Die Grosseltern, die sich angeboten haben und sogar insistierten - was wäre naheliegender gewesen als das?!! Ich finde es stossend, dass Verwandte und Nahestehende, die ja bereit sind zu helfen kein Gehör finden. In einem solchen Falle müsste dem Überbringer des Beschlusses in diesem Moment die alleinige Autorität zugesprochen werden - ohne rückfragen zu müssen- um die Situation neu einschätzen zu dürfen und könnte damit adäquater auf die gerade vorliegende Situation reagieren und den Beschluss u.U. vorläufig aussetzen. Der Beschluss, ein mit Unterschrift amtlich wirksames Dokument, und dadurch zwingend, birgt die Gefahr, dass die KESP-Leute vor Ort selber in einen Vollzugszwang geraten. Sie hätten die Wahl, denn der Beschluss wird meines Wissens erst im Beisein der Betroffenen und Angehörigen definitiv unterschrieben und damit rechtskräftig.

Babo • vor 9 Jahre

Suche den besten Anwalt in Zürich gegen KESB. Will MEIN KIND zurück !!!!!!!!!!

Es ist Weihnachten und meine schwerbehinderte
Tochter sitzt unfreiwillig in Florhof Heim ZH. Da
wird versucht
Gehirnwäsche, Entfremdung und Isolierung der Kinder
vom Welt. Bekannten,
Familienkreis, Freunde der Familie werden mit Geheimdienstmethoden bedroht

und ferngehalten. Das schwerbehinderte Kind kann da nicht schlafen. Auf das
Kind wird
nicht gekümmert, sieht dreckig aus, bleich in Gesicht, Haare
nicht
gekämmt. Das Kind ist sehr traurig, weint und will unbedingt nach

Hause.
Die Willkür der KESB ist für mich als Vater
unerträglich.

Werde bis zum Tod kämpfen
!!!!

Babo • vor 9 Jahre

Suche den besten Anwalt in Zürich gegen KESB. Will MEIN KIND zurück !!!!!!!!!!

Es ist Weihnachten und meine schwerbehinderte
Tochter sitzt unfreiwillig in Florhof Heim ZH. Da
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vom Welt. Bekannten,
Familienkreis, Freunde der Familie werden mit Geheimdienstmethoden bedroht

und ferngehalten. Das schwerbehinderte Kind kann da nicht schlafen. Auf das
Kind wird
nicht gekümmert, sieht dreckig aus, bleich in Gesicht, Haare
nicht
gekämmt. Das Kind ist sehr traurig, weint und will unbedingt nach

Hause.
Die Willkür der KESB ist für mich als Vater
unerträglich.

Werde bis zum Tod kämpfen
!!!!

Freundliche Grüsse

Babo • vor 9 Jahre

Bekannten,
Familienkreis, Freunde der Familie werden mit Geheimdienstmethoden bedroht und ferngehalten.